Mein Schiff 3 Kollision
Kostenfreie Erstberatung und Anspruchsprüfung für betroffene Reisende
Ihre Kreuzfahrt wurde abgesagt oder Ihre Reiseplanung hat sich infolge der Kollision in Bremerhaven geändert? Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welche Ansprüche für Sie in Betracht kommen.
Mögliche Ansprüche können insbesondere betreffen:
- Reisepreiserstattung
- Ersatz entstandener Auslagen
- Entschädigung für vertane Urlaubszeit
- Weitere Schadensersatzansprüche im Einzelfall
Kurzfristig. Unverbindlich. Ohne Kosten für die Erstberatung.
Aktueller Hinweis
Kreuzfahrt abgesagt nach Kollision in Bremerhaven
Die „Mein Schiff 3“ kollidierte am 25.10.2026 beim Auslaufen aus Bremerhaven mit Containerschiffen. Die für diesen Tag vorgesehene Kreuzfahrt wurde abgesagt. Die Ursache des Vorfalls wird derzeit untersucht. Betroffene Reisende haben grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Ob darüber hinaus Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Ansprüche können Ihnen zustehen?
Rückzahlung des Reisepreises
Bei einer Absage durch den Reiseveranstalter ist der bereits gezahlte Reisepreis grundsätzlich vollständig zurückzuzahlen. Ein Gutschein oder eine Umbuchung muss nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Ersatz von Auslagen
Haben Sie wegen der Reise bereits zusätzliche Kosten getragen, etwa für Anreise, Parkplatz, Hotelübernachtungen, Visa, Impfungen oder nicht stornierbare Zusatzleistungen? Diese Kosten können im Einzelfall ersatzfähig sein.
Entschädigung für vertane Urlaubszeit
Wird eine Pauschalreise vereitelt und hat der Reiseveranstalter dies rechtlich zu vertreten, kann eine angemessene Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Betracht kommen.
Weitere Schadensersatzansprüche
Auch Mehrkosten einer Ersatzreise oder ein tatsächlich entstandener Verdienstausfall können im Einzelfall ersatzfähig sein. Entscheidend sind Ursache, Verantwortlichkeit, Reiseunterlagen und die konkret entstandenen Schäden.
Wichtig: Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, prüfen wir anhand Ihres individuellen Falls. Eine pauschale Aussage ist ohne Prüfung der Unterlagen nicht möglich.
Erstberatung
Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung
T+M legal, die Mobilitätskanzlei, berät und vertritt Reisende in reiserechtlichen Angelegenheiten.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung sowie eine erste Prüfung möglicher Ansprüche an. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen benötigt werden und welches Vorgehen für Sie sinnvoll ist.
Die Kontaktaufnahme und Erstprüfung begründen noch kein Mandat. Über Kosten, Chancen, Risiken und das weitere Vorgehen informieren wir Sie vor einer Beauftragung.
So funktioniert es
In drei Schritten zu Ihrer Anspruchsprüfung
1. Kontakt aufnehmen
Sie hinterlassen uns Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse.
2. Rückruf und Erstberatung
Wir melden uns bei Ihnen, besprechen den Sachverhalt und prüfen kostenfrei und unverbindlich, welche Ansprüche in Betracht kommen.
3. Unterlagen sicher übermitteln
Wenn eine weitere Prüfung sinnvoll ist, erhalten Sie von uns einen Weg zur Übermittlung Ihrer Reisebestätigung, Absage und vorhandener Belege.
FAQ
Häufige Fragen zur Absage der Mein Schiff 3
Muss ich einen Gutschein oder eine Umbuchung akzeptieren?
Nein. Wenn der Reiseveranstalter Ihre Reise absagt, können Sie grundsätzlich die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises verlangen. Ob eine Umbuchung für Sie dennoch sinnvoll ist, hängt von Ihrem Einzelfall und dem konkreten Angebot ab.
Wann muss der Reisepreis zurückgezahlt werden?
Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage beziehungsweise dem Rücktritt erstatten.
Entsteht Verzug, wenn der Reisepreis nicht innerhalb von 14 Tagen erstattet wird?
Grundsätzlich ja. Nach Ablauf der gesetzlichen Rückzahlungsfrist kann der Reiseveranstalter in Verzug geraten. Dann können neben dem Reisepreis auch Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung in Betracht kommen.
Kann ich eine Entschädigung für vertane Urlaubszeit verlangen?
Eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit kann in Betracht kommen, wenn die Pauschalreise vereitelt wurde und der Reiseveranstalter die Ursache rechtlich zu vertreten hat. Dies hängt insbesondere von den Umständen der Kollision und den weiteren Ermittlungen ab.
Bekomme ich meine Kosten für Anreise, Parkplatz oder Hotel zurück?
Solche Auslagen können ersatzfähig sein, wenn sie durch die Reiseabsage verursacht wurden und nicht anderweitig erstattet werden. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen, Buchungsbestätigungen und Zahlungsbelege auf.
Kann ich Verdienstausfall verlangen?
Ein Anspruch auf Verdienstausfall kommt nur in Betracht, wenn Ihnen tatsächlich ein nachweisbarer Vermögensschaden entstanden ist, etwa wegen unbezahlten Urlaubs. Der Verlust von Urlaubszeit wird rechtlich gesondert bewertet.
Was gilt, wenn ich die Reise über ein Reisebüro gebucht habe?
Ihre Ansprüche richten sich regelmäßig gegen den in Ihrer Reisebestätigung genannten Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist häufig nur Vermittler. Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, gegen wen Ansprüche geltend zu machen sind.
Was gilt bei einer individuell gebuchten Kreuzfahrt?
Die dargestellten Regelungen betreffen vor allem Pauschalreisen. Bei einer einzeln gebuchten Kreuzfahrt oder bei getrennt gebuchten Anreise- und Hotelleistungen kann die Rechtslage abweichen. Auch dies prüfen wir in der Erstberatung.
Muss ich meine Unterlagen sofort hochladen?
Nein. Für die kostenfreie Erstberatung genügen zunächst Ihre Kontaktdaten und wenige Angaben zur Reise. Nach der ersten Rückmeldung teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie diese sicher übermitteln können.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Hilfreich sind insbesondere die Reisebestätigung, die Mitteilung über die Absage, Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Veranstalter sowie Belege über zusätzliche Kosten.
Entstehen mir durch die Erstberatung Kosten?
Nein. Die Erstberatung und die erste Prüfung möglicher Ansprüche sind kostenfrei und unverbindlich. Vor einer weitergehenden Beauftragung informieren wir Sie transparent über Kosten und das weitere Vorgehen.
Ihre Reise wurde abgesagt?
Lassen Sie Ihre möglichen Ansprüche jetzt kostenfrei und unverbindlich prüfen.
T+M legal, die Mobilitätskanzlei.
Die Kontaktaufnahme und Erstprüfung begründen noch kein Mandat.